Die SchülerInnen einer Mittelschule werden nach dem Lehrplan der (Neuen) Mittelschule unterrichtet und beurteilt wird. Der Lehrkörper besteht aus LehrerInnen der Sekundarstufe für Allgemeinbildung.
Die SchülerInnen erhalten in der (Neuen) Mittelschule eine vertiefte Allgemeinbildung. Sie werden sowohl auf den Besuch von weiterführenden Allgemein bildenden höheren Schulen als auch auf die berufliche Erstausbildung in einer Lehre oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule vorbereitet.
Für SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache werden spezielle Förderstunden in Deutsch und manchmal Zusatzunterricht in der jeweiligen Muttersprache angeboten.
In der Berufsorientierung in der 3. und 4. Klassen lernen die SchülerInnen das große Angebot an Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten kennen. Ziel ist es, die Jugendlichen beim Entdecken der eigenen Interessen und Begabungen zu begleitet und zu unterstützen. Damit soll die Entscheidung erleichtert werden, ob sie nach der (Neuen) Mittelschule eine weiterführende Schule besuchen oder nach erfüllter Schulpflicht einen Lehrberuf erlernen wollen.
Im Rahmen der Schulautonomie können (Neue) Mittelschulen mit einem speziellen Angebot an Pflichtgegenständen oder Freigegenständen Schwerpunkte setzen und so ein eigenes Profil ausbilden (z. B. Musik, ökologisch, Sport, Informatik, naturkundlich-technischer Bereich, Berufsorientierung).
Voraussetzung:
- positiver Abschluss der 4. Klasse Volksschule
- Für den Besuch einer Mittelschule mit sportlichem oder musischem Schwerpunkt muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung findet in der Regel in den ersten zwei Wochen nach den Semesterferien (Februar) direkt in der jeweiligen Mittelschule statt.
Abschluss:
Die (Neue) Mittelschule schließt mit dem Abschlusszeugnis der (Neuen) Mittelschule ab, wobei in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache (meist Englisch) eine Unterscheidung zwischen den Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS)" erfolgt (= leistungsdifferenzierte Beurteilung in den Pflichtgegenständen).
So kann es weitergehen:
- Nach erfolgreichem Abschluss der (Neuen) Mittelschule können die SchülerInnen eine Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schule (AHS-Oberstufe) oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besuchen.
- SchülerInnen die einen Lehrberuf erlernen wollen, müssen zuerst das 9. Schuljahr absolvieren, indem sie z. B. eine Polytechnische Schule oder eine einjährige berufsbildende mittlere Schule (z. B. Haushaltungsschule, einjährige Wirtschaftsfachschule) besuchen.
- SchülerInnen, die nach der 4. Klasse (Neue) Mittelschule bereits die 9-jährige Schulpflicht erfüllt haben (weil sie eine Klasse wiederholt haben), können auch sofort mit einer Lehrausbildung beginnen.
WICHTIG: Auch SchülerInnen, die die 9-jährige Schulpflicht bereits in der (Neuen) Mittelschule erfüllt haben, müssen aufgrund der Bildungspflicht bis 18 (Ausbildung bis 18) jedenfalls weiterhin eine Ausbildung machen oder eine Schule besuchen. Direkt nach Absolvierung der Schulpflicht ins Berufsleben einsteigen, ist daher normalerweise nicht möglich.
Ein Mittelschulabschluss alleine ist am Arbeitsmarkt für eine qualifizierte Tätigkeit zu wenig. Eine weiterführende Ausbildung ist für die berufliche Zukunft unbedingt empfehlenswert.