Kinder/Jugendliche mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder einer Lernschwäche haben die Möglichkeit eine Sonderschule zu besuchen. Die SchülerInnen erhalten - je nach ihren Fähigkeiten - eine grundlegende Allgemeinbildung, damit ihnen der Einstieg in eine berufliche Ausbildung bzw. eine weiterführende Schule ermöglicht wird. Der Unterricht wird von speziell ausgebildeten SonderschullehrerInnen gestaltet - je nach Form der Sonderschule wird nach eigenem Sonderschullehrpan oder dem Lehrplan der Volks- oder Mittelschule bzw. Polytechnischen Schule unterrichtet. Die SchülerInnen werden in jedem Fall individuell gefördert.
Berufsorientierung und berufsvorbereitende Maßnahmen finden in der 7. bis 9. Schulstufe statt. Dabei lernen die SchülerInnen das Angebot an Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten kennen. Ziel ist es, die Jugendlichen beim Entdecken der eigenen Interessen, Begabungen und einer eigenen Lebensperspektive zu begleiten und sie bei der Berufswahl zu unterstützen.
Während oder nach dem Besuch einer Sonderschule kann der Abschluss einer Mittelschule in einem Lehrgang zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses nachgeholt werden.
WICHTIG: Schlechtes Deutsch ist kein Grund für den Besuch einer Sonderschule. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit von Förderstunden in Deutsch und teilweise von Zusatzunterricht in der Muttersprache in den Volksschulen, Mittelschulen und Polytechnischen Schulen.
Voraussetzung:
Der sonderpädagogische Förderbedarf eines Kindes muss offiziell festgestellt werden. Dazu wird beim Bezirksschulrat bzw. beim Stadtschulrat ein Antrag gestellt. Dieser kann vor Schuleintritt oder im Laufe der Schulzeit von Seiten der Schulleitung oder der Eltern erfolgen. Gegen die Einstufung eines Kindes als SchülerIn mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann von den Eltern Berufung eingelegt werden.
Anmeldung:
Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung bzw. Kinder, bei denen schon ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können direkt in der entsprechenden Sonderschule angemeldet werden.
Falls bei einem Kind im Rahmen der Schuleinschreibung in der Volksschule ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, wird in einem Sonderpädagogischen Zentrum beurteilt, ob eine sonderpädagogische Betreuung notwendig ist. Gemeinsam mit den Eltern werden mögliche sonderpädagogische Maßnahmen (Sonderschule, Integrationsklasse) und die weitere Vorgehensweise besprochen.
Schulformen:
- Allgemeine Sonderschule (für leistungsbehinderte und lernschwache Kinder)
- Sonderschule für körperbehinderte Kinder
- Sonderschule für sprachgestörte Kinder
- Sonderschule für schwerhörige Kinder
- Sonderschule für gehörlose Kinder
- Sonderschule für sehbehinderte Kinder
- Sonderschule für blinde Kinder
- Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder)
- Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
- Sonderschulklassen für mehrfach behinderte Kinder
- Heilstättenschulen
Alternativen:
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf können auch eine Integrationsklasse in der Volksschule, Mittelschule oder Unterstufe einer Allgemein bildenden höheren Schule (AHS-Unterstufe) besuchen. In einer Integrationsklasse werden SchülerInnen mit und ohne Behinderung gemeinsam von einem Lehrer/einer Lehrerin und einer Sonderpädagogin/einem Sonderpädagogen unterrichtet.
So kann es weitergehen:
Je nach individuellen Interessen und Fähigkeiten können die SchülerInnen nach erfolgreichem Abschluss der 8. bzw. 9. Schulstufe verschiedene weiterführende Schulen besuchen: Polytechnische Schule, Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule (AHS-Oberstufe), berufsbildende mittlere und höhere Schulen.
SchülerInnen, die die 9-jährige Schulpflicht bereits erfüllt haben, können auch sofort mit einer Lehre beginnen. Um einen Berufsabschluss zu erleichtern besteht in der Lehrausbildung im Rahmen der Integrativen Berufsausbildung die Möglichkeit einer
- Verlängerung der Lehrzeit oder
- Teilqualifizierung.
Auch ein direkter Einstieg ins Berufsleben ist möglich. Für die berufliche Zukunft ist aber unbedingt eine weiterführende Ausbildung empfehlenswert.
Mit Bewilligung der Schulbehörde kann der Besuch der Sonderschule außerdem auf maximal zwölf Jahre verlängert werden.