In der AHS-Unterstufe (AHS = Allgemeinbildende höhere Schule) erhalten SchülerInnen eine umfassende Allgemeinbildung. Diese können sie in der weiterführenden AHS-Oberstufe noch vertiefen oder sie wechseln nach erfolgreichem Abschluss der 4. Klasse in eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule. Für SchülerInnen, die einen Lehrberuf anstreben, kann nach 4 Jahre AHS-Unterstufe auch der Besuch einer Polytechnische Schule sinnvoll sein.
Schulformen und Spezialisierungen:
Ab der 3. Klasse bietet die AHS-Unterstufe grundsätzlich drei Schulformen:
- Gymnasium: mit Latein oder einer zweiten lebenden Fremdsprache,
- Realgymnasium: mit Geometrischem Zeichnen und mehr Mathematik, Naturwissenschaften sowie technischem oder textilem Werken und
- Wirtschaftskundliches Realgymnasium: mit stärkerem Schwerpunkt auf Chemie, technischem oder textilem Werken.
Darüber hinaus bestehen verschiedene Sonderformen wie Gymnasien mit musischem, bildnerischem oder sportlichem Schwerpunkt. Im Rahmen der Schulautonomie können die Schulen außerdem weitere Schwerpunkte setzen, z. B. auf musisch-kreative, ökologische, fremdsprachliche und informationstechnologische Inhalte.
Voraussetzung:
Die Voraussetzung zum Besuch der AHS-Unterstufe ist der positive Abschluss der 4. Klasse Volksschule. Dabei müssen die Fächer Deutsch, Lesen und Mathematik mit den Noten "Sehr Gut" oder "Gut" abgeschlossen werden. Bei einem "Befriedigend" können die KlassenlehrerInnen die AHS-Eignung feststellen und den Besuch einer AHS empfehlen. Andernfalls muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. AHS mit sportlichem oder musischem Schwerpunkt verlangen eine zusätzliche Eignungsprüfung.
Anmeldung:
Die Anmeldung findet in der Regel in den ersten zwei Wochen nach den Semesterferien (Februar) direkt vor Ort in der jeweiligen AHS statt. Da die AHS keine Pflichtschule ist, kann die Schule frei gewählt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass aufgrund von Platzmangel nicht alle Kinder in der Wunschschule aufgenommen werden können.
Die Anmeldung erfolgt immer in jener Schule, die das Kind am liebsten besuchen möchte. Es ist aber unbedingt empfehlenswert zu überlegen, welche Schulen neben dieser "Erstwunschschule" noch in Frage kommen. Die konkrete Vorgangsweise ist dabei je nach Bundesland etwas unterschiedlich und sollte mit der jeweilgen Schule geklärt werden.
In jedem Fall gibt die "Erstwunschschule" Bescheid, ob das Kind aufgenommen wurde. Bei einer Absage ist es wichtig selbst aktiv zu werden. Der Landesschulrat oder Stadtschulrat informiert über Schulen mit freien Plätzen. An einer dieser Schulen sollte so rasch wie möglich eine erneute Anmeldung erfolgen (zweite Anmelderunde).
Abschluss:
- Die AHS Unterstufe hat keinen eigenen Abschluss. Als Abschluss gilt das Jahreszeugnis der vierten Klasse.
- Die AHS Oberstufe schließt mit der Reifeprüfung (Matura) ab.
So kann es weitergehen:
- Nach erfolreichem Abschluss der 4-jährigen AHS-Unterstufe wechseln viele SchülerInnen in die AHS-Oberstufe (meist am selben Schulstandort);
- sie können aber auch eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besuchen oder
- einen Lehrberuf erlernen. SchülerInnen, die einen Lehrberuf erlernen wollen, müssen allerdings zuerst das 9. Schuljahr absolvieren, indem sie z. B. die fünfte Klasse der AHS oder eine Polytechnische Schule besuchen.
- Nach Abschluss der AHS-Oberstufe ergreifen viele SchülerInnen eine Studium an einer Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaft (Fachhochschule) oder Pädagogischen Hochschule
- Neben Sonderausbildungen in bestimmten Berufen (Polizeidienst etc.), besteht auch die Möglichkeit ein Kolleg zu besuchen oder eine Lehre nach der Matura bzw. Duale Akademie zu machen.