An den Höheren Lehranstalten für Mode erhalten SchülerInnen in 5 Jahren neben einer guten Allgemeinbildung auch eine berufliche Qualifikation, die sie als Fachkraft für die Modebranche und die Bekleidungsindustrie qualifiziert.
Neben allgemeinbildenden Inhalten in Deutsch, Englisch, Politik, Humanwissenschaften, Naturwissenschaften usw., werden auch kaufmännische Kenntnisse vermittelt. Im Vordergrund stehen natürlich die fachspezifischen Gegenstände wie z. B. Textiltechnologie, Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation, Entwurf- und Modezeichnen, Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD, Werkstätte und Fertigungstechnik.
Darüber hinaus werden Kreativität, Teamwork, Persönlichkeitsbildung und Präsentationstechniken gefördert.
Im Rahmen der Ausbildung ist auch ein 4-wöchiges verpflichtendes Betriebspraktikum zu absolvieren.
Spezialisierung:
An den einzelnen Schulstandorten werden unterschiedliche Ausbildungsschwerpunkte gesetzt wie z. B. Modedesign, Modemanagement, Grafik und Design, Modemarketing, Textildesign, Produktgestaltung, Modell-Modisterei.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien. Bei der Anmeldung ist die Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Voraussetzungen:
Der Besuch einer Höheren Lehranstalt erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein, dabei gilt:
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
- Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
An den Höheren Lehranstalten für Modedesign und Produktgestaltung müssen die BewerberInnen außerdem Eignungsprüfungen zum Nachweis der künstlerischen Eignung ablegen.
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- uneingeschränkte Studienberechtigung (allgemeine Hochschulreife)
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung
- Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung
- Anrechnung bzw. Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen
- Ersatz der Meisterprüfung nach drei Jahren Praxis