In der Hauptschule (HS) erhielten SchülerInnen eine grundlegende Allgemeinbildung. Sie wurden sowohl auf den Besuch von weiterführenden Allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) als auch auf die berufliche Erstausbildung in einer Lehre oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS oder BHS) vorbereitet.
In den meisten Hauptschulen existierten für die Gegenstände Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache (meist Englisch) drei Leistungsgruppen, in denen auf die individuelle Leistungsfähigkeit der SchülerInnen eingegangen wurde. So entsprachen die Lehrpläne der ersten Leistungsgruppe jener der AHS-Unterstufe, in der dritten Leistungsgruppe wurde beispielsweise das Lerntempo reduziert. Außerdem wurde Förderunterricht angeboten, der die SchülerInnen beim Erarbeiten des Lehrstoffes unterstützte. SchülerInnen mit nichtdeutscher Muttersprache konnten spezielle Förderstunden in Deutsch und manchmal Zusatzunterricht in der jeweiligen Muttersprache besuchen.
In der Berufsorientierung in der 3. und 4. Klassen lernten die SchülerInnen das große Angebot an Berufs- und Ausbildungsmöglichkeiten kennen. Ziel war es, die Jugendlichen beim Entdecken der eigenen Interessen und Begabungen zu begleitet und zu unterstützen. Damit sollte die Entscheidung erleichtert werden, ob sie nach der Hauptschule eine weiterführende Schule besuchen oder nach erfüllter Schulpflicht einen Lehrberuf erlernen wollen.
Sonderformen und Schwerpunkte:
Neben den Sonderformen Musik-Hauptschule, Sport-Hauptschule und Ski-Hauptschule konnten Hauptschulen im Rahmen ihrer Schulautonomie besondere Schwerpunkte setzen und sich z. B. mit einem speziellen Angebot an Pflichtgegenständen oder Freigegenständen ein eigenes Profil geben (z. B. musisch-kreativer Bereich, naturkundlich-technischer Bereich, ökologisch, Informatik, Berufsorientierung, Fremdsprachen).
Sonderfall Wien: In Wien wurden die Hauptschulen als Kooperative Mittelschulen (KMS) geführt. Das bedeutet, dass jede Schule mit einer Allgemein bildenden höheren Schule, berufsbildenden mittleren oder berufsbildenden höheren Schule zusammengearbeitet (kooperiert) hat.
Voraussetzung:
- positiver Abschluss der 4. Klasse Volksschule
- Für den Besuch einer Musik-, Sport- oder Ski-Hauptschule musste eine Eignungsprüfung abgelegt werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung fand in der Regel in den ersten zwei Wochen nach den Semesterferien (Februar) direkt in der jeweiligen Hauptschule statt.
Abschluss:
Die Hauptschule schloß mit dem Jahres- und Abschlusszeugnis der vierten Klasse ab.
So ging es weiter:
- Nach erfolgreichem Hauptschulabschluss konnten die SchülerInnen eine Oberstufe der Allgemein bildenden höheren Schule (AHS-Oberstufe) oder eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule (BMS oder BHS) besuchen.
- SchülerInnen die einen Lehrberuf erlernen wollten, mussten zuerst das 9. Schuljahr absolvieren, indem sie z. B. eine Polytechnische Schule oder eine einjährige berufsbildende mittlere Schule (z. B. Haushaltungsschule, einjährige Wirtschaftsfachschule) besuchten.
- SchülerInnen, die nach der 4. Klasse Hauptschule bereits die 9-jährige Schulpflicht erfüllt hatten (weil sie eine Klasse wiederholt haben), konnten auch sofort mit einer Lehrausbildung beginnen.
SchülerInnen, die die 9-jährige Schulpflicht bereits in der Hauptschule erfüllt hatten, konnten prinzipiell auch direkt ins Berufsleben einsteigen. ABER: Ein Hauptschulabschluss alleine ist am Arbeitsmarkt meist zu wenig. Eine weiterführende Ausbildung ist für die berufliche Zukunft unbedingt empfehlenswert.