Kosten
90 Euro Prüfungstaxe, 45 Euro für die Zusatzprüfung
Der Lehrabschluss markiert das Ende der Lehrausbildung. Mit der Lehrabschlussprüfung (LAP) kann der Abschluss der Berufsausbildung nachgewiesen werden. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird teils mündlich und teils schriftlich abgelegt.
Voraussetzungen:
Grundsätzlich zur Lehrabschlussprüfung antreten können Lehrlinge sowie Personen, die aufgrund einer entsprechenden schulischen Ausbildung keine Lehrzeit absolvieren müssen. Daneben gibt es eine Reihe an Ausnahmeregelungen, die es Personen ohne diese Voraussetzungen ermöglichen ebenfalls einen Lehrabschluss zu machen.
Anmeldung:
Die Anmeldung zur LAP muss durch den Prüfling bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer erfolgen (maximal 6 Monate vor Lehrzeitende).
So kann es weitergehen:
Der Lehrabschluss ermöglicht es, die Berufsreifeprüfung abzulegen oder eine Berufsbildende höhere Schule (insbesondere in berufsbegleitender Form als Abendschule) zu besuchen. Mit einer LAP und entsprechender Berufspraxis ist auch der Besuch einer Fachhochschule möglich.
Außerdem eröffnet der Lehrabschluss den Weg zu Meisterprüfungen und Werkmeisterschulen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Weitere Wege nach der Ausbildung