Kosten
keine (an Privatschulen Schulgeld);
evt. Fahrt- und Wohnkosten (Internat)
An Kollegs für Land- und Forstwirtschaft bzw. Land- und Ernährungswirtschaft können Absolventen und Absolventinnen einer höheren Schule in relativ kurzer Zeit die Ausbildungsinhalte der Höheren Lehranstalten für Land- und Forstwirtschaft/Landwirtschaft und Ernährung erwerben. Dazu gehören technische Grundlagen, Produktion und Technologie, Gartenbau, Informatik, forstliche Produktion und Naturraummanagement oder Ernährung und Lebensmitteltechnologie, Küchenführung und Lebensmittelverarbeitung.
Die SchülerInnen sollen zur Berufsausübung im gewählten Fachgebiet bestmöglich vorbereitet werden. Dabei ist auch die Auseinandersetzung mit Fragen wichtig, die ein Qualitätsbewusstsein, das Leben im ländlichen Raum, den technischen Fortschritt und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur betreffen. Die Absolventinnen und Absolventen sind zu leitenden Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft befähigt.
Neben dem praktischen Unterricht ist auch mehrwöchiges verpflichtendes Betriebspraktikum zu absolvieren.
Voraussetzungen:
- Für den Besuch eines Kollegs ist die Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder eine Studienberechtigungsprüfung erforderlich.
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- uneingeschränkte Studienberechtigung (allgemeine Hochschulreife)
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
- FacharbeiterInnenqualifikation und MeisterIn der Landwirtschaft
- Berechtigung zum Zugang zu landwirtschaftlichen Förderungsprogrammen
- Ersatz der gewerblichen Unternehmerprüfung
- nach 3 Jahren gehobener einschlägiger Tätigkeit Möglichkeit zur Erlangung Titels "IngenieurIn" über ein Zertifizierungsverfahren (einschließlich Fachgespräch vor einer Kommission)
Voraussetzungen für die Ausbildung
Weitere Wege nach der Ausbildung