Studienberechtigung bedeutet das Recht an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zu studieren oder auch ein Kolleg zu besuchen.
Die Studienberechtigung kann in Form
- der Reifeprüfung (Matura) bzw. Reife- und Diplomprüfung (Matura an berufsbildenden höheren Schulen),
- der Berufsreifeprüfung (Sonderforms "Lehre mit Matura") oder
- der Studienberechtigungsprüfung
erworben werden.
Während die Reifeprüfung und die Berufsreifeprüfung das uneingeschränkte Recht zum Studium umfassen (= allgemeine Hochschulreife), vermittelt die Studienberechtigungsprüfung nur eine eingeschränkte Studienberechtigung. Sie gilt nur für eine einzelne Studienrichtung oder für mit dieser eng verwandte Studienrichtungen.
Das Modell "Lehre mit Matura" ist eine Sonderform der Berufsreifeprüfung. Mit der "Lehre mit Matura" können sich Lehrlinge bereits während ihrer Lehrausbildung auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten und diese zum größeren Teil auch bereits ablegen.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Weitere Wege nach der Ausbildung