In einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) können Jugendliche (meist im Alter von 14 bis 19 Jahren) die Matura und gleichzeitig eine abgeschlossene Berufsausbildung erwerben. Damit steht den Absolventinnen und Absolventen der Besuch eines Studiums und der unmittelbare Einstieg ins Berufsleben offen.
Die Ausbildungen sind praxisnah gestaltet und finden, je nach Schultyp, sowohl in der Klasse als auch in Werkstätten, Labors, Lehrküchen, Übungsfirmen usw. statt. In den meisten BHS müssen die SchülerInnen außerdem verpflichtende Betriebspraktika absolvieren (überwiegend in den Sommerferien).
Spezialisierung:
Viele BHS sind zusätzlich mit unterschiedlichsten Ausbildungsschwerpunkten und Fachrichtungen eingerichtet. Diese Spezialisierungen werden im Rahmen der Schulautonomie festgelegt und erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse, in manchen Schultypen auch schon früher.
Voraussetzung:
Um in eine BHS aufgenommen zu werden, ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder ein positiver Abschluss der Polytechnischen Schule erforderlich.
Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein; dabei gilt:
kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
- Polytechnischer Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
An manchen BHS (an künstlerischen Fachrichtungen und an Lehranstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik) müssen außerdem von allen SchülerInnen Eignungsprüfungen abgelegt werden.
Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien. Bei der Anmeldung ist die Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.
Die Schule kann frei gewählt werden, da es sich bei der BHS um keine Pflichtschule handelt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass aufgrund Platzmangels nicht alle Jugendliche in der Wunschschule aufgenommen werden können. Deshalb ist es wichtig, sich zu überlegen, welche Schulen neben der "Erstwunschschule" noch in Frage kommen.
Die konkrete Vorgangsweise ist dabei je nach Bundesland etwas unterschiedlich und sollte mit der jeweiligen Schule geklärt werden.
Schultypen:
- Technische, gewerbliche und kunstgewerbliche höhere Lehranstalt (HTL)
- Handelsakademie (HAK)
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)
- Höhere Lehranstalt für Mode, für künstlerische Gestaltung, für Produktmanagement und Präsentation, für Modedesign und Produktgestaltung
- Höhere Lehranstalt für Tourismus (HLT)
- Höhere Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft (HLFS)
- Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik (BAKIP)
- Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (BASOP)
So kann es weitergehen:
Neben einem unmittelbaren Berufseinstieg im Fachbereich bestehen für BHS-AbgängerInnen unter anderem die Möglichkeiten:
- an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule zu studieren
- einen Lehrberuf zu erlernen oder die Lehrabschlussprüfung abzulegen (Abschluss der BHS ersetzt oder verkürzt Lehrzeiten in verwandten Lehrberufen)
- ein Kolleg einer anderen Fachrichtung zu besuchen
- nach entsprechender Berufspraxis: selbstständige Berufsausübung in reglementierten Gewerben (gegebenenfalls mit Befähigungsprüfung)
- selbstständige Berufsausübung in einem freien Gewerbe