In der AHS-Oberstufe erhalten SchülerInnen eine vertiefende Allgemeinbildung. Die Absolventinnen und Absolventen schließen mit der Matura ab und erlangen damit die allgemeine Hochschulreife. Die AHS-Oberstufe ist eine gute Wahl, wenn man studieren möchte. Es besteht auch die Möglichkeit nach der AHS-Oberstufe direkt ins Berufsleben einzusteigen; spezielle Berufskenntnisse werden in der Regel aber nicht vermittelt.
Die AHS-Oberstufe wird in vielen Fällen im Anschluss an den Besuch der AHS-Unterstufe fortgesetzt. Aber auch für SchülerInnen der Mittelschule, die die 4. Klasse abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit in eine AHS-Oberstufe zu wechseln. Im Besonderen ist hierbei das Oberstufen-Realgymnasium geeignet, das mit der 9. Schulstufe beginnt. AbgängerInnen einer Mittelschule können aber auch in die Oberstufe einer 8-jährigen AHS-Schulform wechseln.
Anmeldung:
Die Anmeldung findet in der Regel in den ersten zwei Wochen nach den Semesterferien (Februar) direkt in der jeweiligen AHS statt.
Die Schule kann frei gewählt werden, da es sich bei der AHS um keine Pflichtschule handelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass aufgrund Platzmangels nicht alle Jugendliche in der Wunschschule aufgenommen werden können. Deshalb ist es wichtig, sich zu überlegen, welche Schulen neben der "Erstwunschschule" noch in Frage kommen.
Die konkrete Vorgangsweise ist dabei je nach Bundesland etwas unterschiedlich und sollte mit der jeweiligen Schule geklärt werden.
Voraussetzungen für den Wechsel von einer Mittelschule in die AHS-Oberstufe:
Der/die SchülerIn muss in allen Fächern, die eine Gliederung in „grundlegende“ und „vertiefte“ Allgemeinbildung aufweisen, nach den Anforderungen der vertieften Allgemeinbildung beurteilt werden. Wenn in einem dieser Gegenstände das Ziel der vertieften Allgemeinbildung nicht erreicht wird, die Klassenkonferenz jedoch feststellt, dass der/die SchülerIn aufgrund der sonstigen Leistungen den Anforderungen einer höheren Schule gewachsen ist, so ist der/die SchülerIn zum Besuch einer höheren Schule berechtigt.
In allen anderen Fällen ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
NEUE Übertrittsregelung von der Mittelschule in die AHS ab dem Schuljahr 2020/2021:
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in die nächste Klasse einer höheren Schule möglich, wenn der/die SchülerIn in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Dies gilt für den Übertritt in eine Allgemein bildende höhere Schule auch für jene Pflichtgegenstände, die der/die SchülerIn bisher nicht besucht hat, die jedoch in der angestrebten Klasse weiterführend unterrichtet werden.
Mögliche Schulformen:
Aus der Unterstufe werden folgende Schulformen weitergeführt:
- Gymnasium: Latein und zweite lebende Fremdsprache bzw. Griechisch
- Realgymnasium: Latein (bzw. Fortsetzung des Unterstufen-Lateins), mehr Mathematik, Darstellende Geometrie, Schwerpunkte in den naturwissenschaftlichen Fächern
- Wirtschaftskundliches Realgymnasium: Latein oder zweite lebende Fremdsprache, Haushaltsökonomie und Ernährung, mehr Psychologie und Philosophie (inkl. Praktikum) sowie Geographie und Wirtschaftskunde
außerdem
- Oberstufenrealgymnasium: zweite lebende Fremdsprache oder Latein; naturwissenschaftlicher, musischer oder bildnerischer Schwerpunkt
Abschluss:
Mit der Reifeprüfung (Matura) erhalten die Absolventinnen und Absolventen unter anderem die Berechtigung zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (unter Umständen sind für einzelne Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen) sowie zum Besuch von Kollegs an berufsbildenden höheren Schulen.
So kann es weitergehen:
Absolventen/Absolventinnen einer AHS-Oberstufe können unter anderem:
- an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder anderen Hochschule studieren
- ein Kolleg (kürzere Sonderform berufsbildender höherer Schulen) besuchen
- einen Lehrberuf erlernen (Verkürzung der Lehrzeit möglich)
- direkt ins Berufsleben einstiegen und sich die erforderlichen beruflichen Qualifikationen am Arbeitsplatz bzw. durch Weiterbildungen erwerben